Axel F.: Medienfreiheit

Hi,

ich habe ein recht problematisches Anliegen. Ich habe einen Artikel verfasst, der sich mit ein paar sehr fragwürdigen Themen in der Cyberwelt beschäftigt (Computer-/Telefonbetug).
Meine Frage darf ich diesen sehr kritischen Artikel im Web veröffentlichen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten?

Axel F.

  1. Hi,

    ich habe ein recht problematisches Anliegen. Ich habe einen Artikel verfasst, der sich mit ein paar sehr fragwürdigen Themen in der Cyberwelt beschäftigt (Computer-/Telefonbetug).
    Meine Frage darf ich diesen sehr kritischen Artikel im Web veröffentlichen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten?

    Moin Axel
    Was erwartest Du für eine Antwort?
    Wir kennen den Inhalt des Artikels nicht.
    Demzufolge dürfte es uns extrem schwer fallen einzuschätzen welche rechtlichen Konsequenzen eine Veröffentlichung haben könnte.
    Neben Urheberrechtsverletzung, kommen Verletzung des Namens und Markenrechts bzw. Straftatbestände wie Verleumnung, üble Nachrede  und Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Frage.
    Warum gibst Du nicht einfach den Artikel an eine Journalisten weiter, der sich dann um die Veröffentlichung kümmert?

    TomIRL

    1. Hi,

      Warum gibst Du nicht einfach den Artikel an eine Journalisten weiter, der sich dann um die Veröffentlichung kümmert?

      und an wen sollte ich mich deiner Meinung nach wenden?

      Axel F.

      1. Hallo.

        und an wen sollte ich mich deiner Meinung nach wenden?

        http://www.gelbeseiten.de/
        MfG, at

  2. Moin!

    ich habe ein recht problematisches Anliegen. Ich habe einen Artikel verfasst, der sich mit ein paar sehr fragwürdigen Themen in der Cyberwelt beschäftigt (Computer-/Telefonbetug).
    Meine Frage darf ich diesen sehr kritischen Artikel im Web veröffentlichen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten?

    Rechtliche Konsequenzen muß man immer befürchten - die Frage ist nur, welche dann tatsächlich zutreffen.

    Sofern du mit deinem Artikel belegbare, recherchierte Fakten veröffentlichst, deren Wahrhaftigkeit du vor Gericht beweisen kannst, wirst du jeden Prozeß gewinnen können.

    Und wenn du keine Fakten hast, sondern nur deine Meinung von dir gibst, und das auch klar deklarierst, könnten sich die Ziele deiner "Meinung" nur gegen verleumderische Herabwürdigung zur Wehr setzen - bleib also mit deiner Ausdrucksweise moderat.

    Was auf jeden Fall rechtens ist: Wer sich als Objekt der Berichterstattung zu unrecht dargestellt sieht, kann die Veröffentlichung einer Gegendarstellung an gleicher Stelle verlangen. Diese Gegendarstellung muß unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt veröffentlicht werden.

    Es wäre journalistisch vielleicht schlauer, die potentiellen Objekte vorher um eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen zu bitten - wird diese abgelehnt, kann das berichtet werden, ansonsten gehört zu einer seriösen journalistischen Arbeit selbstverständlich, dass die Gegenseite mit ihren Aussagen ebenfalls zu Wort kommen darf. Man kann es ja immer noch entsprechend kommentieren.

    Informiere dich im Zweifel einfach mal über die Freenet-Zensurmaßnahmen zu kritischen Berichten z.B. beim Forum "chefduzen" - als erste Station dazu empfiehlt sich das Heise Newstickerarchiv inkl. Diskussionsbeiträgen. Dann kannst du mal abschätzen, was Firmen, die tatsächlich aktiv was verhindern wollen, so an Mitteln einsetzen können, und wie erfolgreich sie damit sind - oder auch nicht.

    - Sven Rautenberg

    1. Hi Sven,

      ich bin weitgehend mit Deinen Ratschlägen einverstanden. Was ich ein wenig problematisch finde, ist, dass Du teilweise auf Gegebenheiten des Presserechts Bezug nimmst und es ist nicht ganz klar, wann genau eine Internetveröffentlichung den gleichen Status wie ein journalistischer Beitrag genießt.

      Was auf jeden Fall rechtens ist: Wer sich als Objekt der Berichterstattung zu unrecht dargestellt sieht, kann die Veröffentlichung einer Gegendarstellung an gleicher Stelle verlangen. Diese Gegendarstellung muß unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt veröffentlicht werden.

      Es ist hier zum Beispiel fraglich, ob dieses Recht auch für jede Internetseite gilt. Weiterhin möchte ich hinzufügen, dass es auch im journalistischen Bereich viel schwerer ist, eine Gegendarstellung zu erzwingen, als gemeinhin angenommen wird.

      Es wäre journalistisch vielleicht schlauer, die potentiellen Objekte vorher um eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen zu bitten - wird diese abgelehnt, kann das berichtet werden, ansonsten gehört zu einer seriösen journalistischen Arbeit selbstverständlich, dass die Gegenseite mit ihren Aussagen ebenfalls zu Wort kommen darf. Man kann es ja immer noch entsprechend kommentieren.

      Auch das ist ein korrektes journalistisches Verfahren.

      Ich weiß nicht genau die juristischen Grenzen zu benennen zwischen Seiten, für die das Presserecht gilt, und die damit unter besonderem Schutz stehen, und anderen Internetseiten. Aus meiner Erfahrung kann ich ein Beispiel für solche Grenzverläufe benennen:

      Ich mache häufiger Promotion für Konzertveranstaltungen mit meiner Firma. In diesem Zusammenhang habe ich häufiger kurze Berichte mit Bildern von den Konzerten ins Netz gestellt. Dabei hatte ich durchaus die Bildrechte und die Drehgenehmigung. Fraglich war nun, inwiefern diese Berichte Beiträge im journalistischen Sinne waren, die durch die Drehgenehmigung abgedeckt waren oder ob ich durch das Veröffentlichung der Bilder von Stars Werbung für meine Firma machen würde.

      In einem konkreten Streitfall wurde dabei deutlich, dass ein Kriterium für die Entscheidung die Dauer ist, die ein Bericht online bleibt. Die Grenze wurde damals bei zwei bis drei Wochen gezogen. Es wurde also so argumentiert, dass das Informationsrecht nicht einschließt, Bilder von Personen dauerhaft ins Netz zu stellen. Das Thema interessiert mich und ich will nochmal ein wenig recherchieren, wie aktuell so geurteilt wird, etwa in Hinblick auf Webzeitungen, Weblogs usw. Auch bei den Fachjuristen gibt es da durchaus Unsicherheit, ich weiß das, weil ich mich immer mal wieder in konkreten Fällen beraten lasse.

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Hi,

        »»Das Thema interessiert mich und ich will nochmal ein wenig »»recherchieren, wie aktuell so geurteilt wird, etwa in Hinblick auf »»Webzeitungen, Weblogs usw. Auch bei den Fachjuristen gibt es da »»durchaus Unsicherheit, ich weiß das, weil ich mich immer mal wieder »»in konkreten Fällen beraten lasse.

        wäre dir sehr verbunden, wenn du mir deine Erkenntnisse mitteilst.
        thx
        Vielen Dank, für eure Muhe.

        Axel F.

      2. hi,

        Diese Gegendarstellung muß unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt veröffentlicht werden.
        Es ist hier zum Beispiel fraglich, ob dieses Recht auch für jede Internetseite gilt. Weiterhin möchte ich hinzufügen, dass es auch im journalistischen Bereich viel schwerer ist, eine Gegendarstellung zu erzwingen, als gemeinhin angenommen wird.

        das will ich hoffen :-)
        kann doch nicht sein, dass mich (als journalist) jeder erst mal zu einer gegendarstellung verpflichten aknn, auch wenn ich recht habe, und er nur die fakten verdreht ...?

        In einem konkreten Streitfall wurde dabei deutlich, dass ein Kriterium für die Entscheidung die Dauer ist, die ein Bericht online bleibt. Die Grenze wurde damals bei zwei bis drei Wochen gezogen. Es wurde also so argumentiert, dass das Informationsrecht nicht einschließt, Bilder von Personen dauerhaft ins Netz zu stellen.

        welche tageszeitung o.ä. im netz stellt den ihre artikel nicht auch dauerhaft in einer art archiv bereit (egal ob gratis oder kostenpflichtig) ...?

        gruß,
        wahsaga

        --
        I'll try being nicer if you'll try being smarter.
        1. Hi wahsaga,

          welche tageszeitung o.ä. im netz stellt den ihre artikel nicht auch dauerhaft in einer art archiv bereit (egal ob gratis oder kostenpflichtig) ...?

          Erstaunlicherweise tun das nur noch ganz wenige, aber alle mir bekannten Archive löschen dabei die Bilder. Es kann sein, dass es Zeitungen gibt, die das anders handhaben, wenn Du welche kennst, würde mich das interessieren.

          Um den rechtlichen Aspekt nochmal zu erläutern: Die von den Redakteuren verfassten oder von Agenturen gekauften Texte dürften rechtlich unproblematisch sein, bei Bildern von Personen gibt es aber Probleme.

          Nehmen wir ein Beispiel:

          Eine Journalistin macht ein schönes "Sommerbild" in Deinem Lieblingsbiergarten. Sie stellt sich an einem Tisch vor und fragt: "Hat jemand etwas dagegen, wenn ich ein Foto für die XY-Nachrichten mache?" Wenn alle einverstanden sind, macht sie nun ihr nettes Biergartenbild.

          Die Frage ist jetzt, welcher Verwendung des Bildes die Fotografierten implizit zugestimmt haben: Der einmaligen Veröffentlichung in der genannten Tageszeitung, der dauerhaften Präsentation im Internet oder sogar der Verwendung in Werbekontexten. Hier knüpfen nun verschiedene juristische Fragen an, z.B. wo die Verwendung eines solchen Bildes journalistischen Charakter und wo sie werbenden Charakter hat. Ein Kriterium bei der Beantwortung dieser Frage ist nach meinem Kenntnisstand die Dauer der Verwendung. Durch das öffentliche Interesse ist durchuas ein Bericht abgedeckt, der auch Bilder von Personen zeigt, die dort öffentlich aufgetreten ist, nicht aber die dauerhafte Verwendung auf Internetseiten. Der zeitliche Rahmen bei Internetseiten lag bei einigen Urteilen, so eine Rechtsanwältin, die mich vor einiger Zeit dazu beraten hat, bei 14 Tagen bis höchstens 4 Wochen.

          Viele Grüße
          Mathias Bigge