Swen Wacker: SelfHTML auf russisch?

Beitrag lesen

Moin,

Oje die Rechte am Namen habt Ihr schon,

Sicher? Gründungsmitglied Münz hat zunächst sicherlich durch konkludentes Handeln dem Verein das Recht übertragen, "SELFHTML" heißen zu dürfen. Da ist nötig gewesen, denn der Verein darf nur so heißen, wenn er das Recht dazu hat. Und da er nun das Recht hat, genießt er sicher auch insoweit das Namensrecht nach 12 BGB. Aber wirklich (schon) umfassend? Stefan Handeln kann, muss imho aber nicht bedeuten, dass Stefan dem Verein auch die Rechte übertragen hat, die nötig wären, um die Domain selfhtml.de zu beanspruchen. Denn imho liegen die Recht an der Doku SELFHTML - und damit die Namens-, Verwertungs- Marken- und sonstwas-Rechte immer noch bei Stefan. Ich bin allerdings kein Volljurist und maße mir daher lieber auch nicht an, das abschließend zu wissen :-)

Viele Grüße

Swen Wacker