Sven Rautenberg: Wert einer Domain

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Moin!

Du hast schlechtere Karten als Dein Konkurrent, nicht unbedingt schlechte, aber schlechtere.

Hinsichtlich der Besitzrechte der Domain sicherlich nicht. :)

  1. Du hast im Gegensatz zu ihm die Domain nicht nutzt und somit keine (älteren) Markenrechte aufgebaut. Er könnte die Sache auch gerichtlich klären lassen und sitzt dabei zumindest finanziell zweifelsohne am längeren Hebel.

Was für ein Müll :-)

Korrekt.

Merke Markenrechtlicher Anspruch heist nicht, dass er auch zwingend einen Anspruch auf die Domain hat.

Ein markenrechtlicher Anspruch setzt voraus, dass eine Marke existiert. Alleine durch Benutzung einer Bezeichnung entsteht noch kein Markenschutz - die Marke muß entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet sein, oder durch Benutzung überragende Bekanntheit besitzen. 50% aller Menschen müssen bei einem derartig unspezifischen Begriff wie "footballweb" genau das eine Produkt damit verbinden. Wer heute "Persil" hört, weiß: "Waschmittel" - um nur ein Beispiel zu bringen, Persil selbst ist (wohl) markenrechtlich angemeldet und deshalb geschützt, auch wenn niemand mit der Marke was anfangen könnte.

Sollte der markenrechtliche Anspruch erst entstanden sein nachdem der Domaininhaber die Domain registriert hat, dann passiert nichts.

Das ohnehin. Ob eine Marke namens "footballweb" bereits registriert ist, sagt das Deutsche Patent- und Markenamt - nur leider nicht jetzt, die haben Serverprobleme.

Natürlich könnte außerdem noch eine europäische Marke bestehen. Ich würde davon aber nicht unbedingt ausgehen.

  1. Nun ist es allerdings mit den Markenrecht so eine Sache; grundsätzlich hat man auch ohne Eintragung ein Recht an einer selbsterfundenen Marke, aber der Markenname muß auch eigenständig sein, um als schützenswerte, obwohl nicht eingetragene Marke gelten zu können. "football-web" ist das in diesem Sinne nicht, sondern schlicht eine Zusammensetzung aus Allerweltswörten.

"Beschreibend bzw.nicht ausreichend Unterscheidungskräftig" ist der Ausdruck. dafür. Und dann kann ich mir Footballweb auch für meine Socken geschützt haben, oder auch für Klopapier. Eine Eintragung mit idetischem Wortlaut ist nicht unbedinmgt ein Eintragungshemmniss.

Nicht angemeldete Bezeichnungen müssen Verkehrsgeltung erlangt haben, wie oben dargelegt. §4 Ziff. 2 MarkenG.

Darüber hinaus würde im Zweifel noch die Firmenbezeichnung in Frage kommen.

Sicherlich hast Du keine Lust auf einen Rechtsstreit, mir ging es lediglich darum, Dir aufzuzeigen, wo Du stehst bzw. wo Deine Grenzen sind.

Welche Grenzen?

Die Frage würde ich ebenfalls stellen. :)

Momentan ist der Sachstand so:
Der Typ will die Domain haben, er will nicht vor Gericht gehen.
Also ist das wie mit meinem Türken an der Ecke..

:)

Wie schon geschrieben, lass mal das ganze Anwaltsgesülze aussen vor und rede mit dem Chef Tacheles...
ich denke Fair sind so 2000 EUR das ist IMHO aber auch die Obergrenze.

Dieser Ansicht würde ich mich anschließen können.

Tatsache ist, dass man Domains eigentlich nicht verkaufen sollte. Da hängen ja üblicherweise auch Mailadressen dran - bei einem Inhaberwechsel kriegt der neue Besitzer Mails, die an diese Domain gesendet werden, natürlich zugeschickt. Nur wenn er einen netten Mailserver hat, werden die als zuzustellbar abgelehnt. Ok, wer Pech hat, der kriegt darüber nur Spam und nicht abbestellte Newsletter und Mailinglisten, aber vielleicht ist ja auch mal was interessantes dabei. Das Zuschicken von vergessenen Passwörtern vielleicht. :)

Wenn das alles nicht zutrifft, und das Geld lockt: Verhandeln und den Deal machen.

- Sven Rautenberg