Moin!
lass Dir von den vermeintlichen Auftragnehmern doch einfach bestätigen, dass sie an Auftragsvermittlungen auf der Basis der §§89HGB interessiert sind und dir hierfür 20% vom Deckungsbeitrag zahlen.
Der Abschnitt "Handelsvertreter" beginnt bei §84. Nur so zur Info. :)
- Sven Rautenberg