Tom: Auftragsvermittlung

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Hello,

lass Dir von den vermeintlichen Auftragnehmern doch einfach bestätigen, dass sie an Auftragsvermittlungen auf der Basis der §§89HGB interessiert sind und dir hierfür 20% vom Deckungsbeitrag zahlen.

Der Abschnitt "Handelsvertreter" beginnt bei §84. Nur so zur Info. :)

Bei §89 beginnt meines Wissens nach der handelsvertreter im Nebenberuf.
Als Firma würde ich einen "normalen" mit einem mir unbekannten nicht abschließen. Gleiches Recht für beide.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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