Moin!
lass Dir von den vermeintlichen Auftragnehmern doch einfach bestätigen, dass sie an Auftragsvermittlungen auf der Basis der §§89HGB interessiert sind und dir hierfür 20% vom Deckungsbeitrag zahlen.
Der Abschnitt "Handelsvertreter" beginnt bei §84. Nur so zur Info. :)
Bei §89 beginnt meines Wissens nach der handelsvertreter im Nebenberuf.
Nicht wirklich. http://dejure.org/gesetze/HGB/89.html
Ich würde mal stark darauf tippen, dass du vielleicht §92b HGB meinst (http://dejure.org/gesetze/HGB/92b.html). Da steht zumindest was von "Nebenberuf". :)
Also vielleicht suchst du selbst nochmal genauer, was du meinst. Dein Verweis ist bist jetzt noch nicht sonderlich hilfreich, würde ich meinen.
- Sven Rautenberg