Tobias Unger: Firmennamen

Hallo,
ich hätte mal eine Frage zu eingetragenen Warenzeichen auf der Website, etc.
Wenn ich einen Link zum Acrobat Reader Download setzte, oder eine Linkseite einbaue, in der google.de amazon.de ebay.de , ... erwähnt werden, was muss ich da beachten?
Ich meine nur, weil in Werbeprospekten, etc. steht ja auch immer sowas.
Reicht ein Hinweis im Impressum???

Vielen Dank im Vorraus,
Tobias Unger

  1. Hi,

    für einen Link brauchst du lediglich die schriftliche Genehmigung. Da Emails seit neuestem rechtskrätig sind, reicht also auch eine Erlaubnis per Mail

    Viel Spaß

    JM

    1. Hi,

      für einen Link brauchst du lediglich die schriftliche Genehmigung. Da Emails seit neuestem rechtskrätig sind, reicht also auch eine Erlaubnis per Mail

      Das ist nicht richtig.
      Obige Aussage ist vollständig falsch.
      Weder sind E-Mails wie auch immer "rechtskräftig"  noch benötigt man für einen Link eine Genehmigung.

      TomIRL

      1. Hallo,
        danke, dass ihr mir geantwortet habt. Leider verwirren die Antworten etwas.
        Woher habt ihr die ganzen wiedersprüchlichen Informationen???

        Tobias Unger

        Hi,

        für einen Link brauchst du lediglich die schriftliche Genehmigung. Da Emails seit neuestem rechtskrätig sind, reicht also auch eine Erlaubnis per Mail

        Das ist nicht richtig.
        Obige Aussage ist vollständig falsch.
        Weder sind E-Mails wie auch immer "rechtskräftig"  noch benötigt man für einen Link eine Genehmigung.

        TomIRL

    2. Hi,

      für einen Link brauchst du lediglich die schriftliche Genehmigung.

      Ich erinnere mich hier an ein Gerichtsurteil, dass Deeplinks erlaubt sind, egal ob der jeweilige Verlinkte was dagegen hat oder nicht... Folglich KANN das mit der schriftlichen Genehmigung gar nicht stimmen. Und wer unbedingt vermeiden will, dass Deeplinks gesetzt werden, soll gefälligst Schutztechniken einbauen, und mit den verlorenen Besuchern leben.

      E7