Zwei Nachträge
fastix®
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Moin!
[1] inet-lab.de ist jetzt verkauft worden und der derzeitige Inhaber will dort nach eigener Aussage wieder Beispiele für Skriptentwicklungen einstellen. Ich denke, wir sollten Ihm Glück wünschen.
[2] Für die, die es noch wissen: Es gab da so eine einstweilige Verfügung wegen meiner Berichte über die Rochells auf IT-Schule.de. Heute bekam ich das Urteil aus der Verhandlung über den Widerspruch: ich habe gewonnen. Die Artikel sind wieder online, Verfahrenskosten durch die Gegenseite zu tragen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo,
[2] Für die, die es noch wissen: Es gab da so eine einstweilige Verfügung wegen meiner Berichte über die Rochells auf IT-Schule.de. Heute bekam ich das Urteil aus der Verhandlung über den Widerspruch: ich habe gewonnen. Die Artikel sind wieder online, Verfahrenskosten durch die Gegenseite zu tragen.
Sehr kuhl. Das wünsche ich mir für die Zukunft auch. Ich hab hier nämlich auch noch ein paar Sachen zu erzählen, aber ich muss warten bis ich mein Geld von denen bekommen habe, sonst machen die vielleicht probleme davor oder so. Ich finde das Internet als Sprachrohr eine sehr coole Sache.
Grüße
Jeena Paradies
Moin!
Sehr kuhl. Das wünsche ich mir für die Zukunft auch.
Naja. Ob ich den Vorschuss für den RA wiedersehe muss sich noch zeigen. Die beiden Rochells sind so pleite, dass sie nach aktuellem Nachrichtenstand mangels Vertragserfüllung (Mietzahlung) in den nächsten Tagen aus der in Bliesdorf(Brandenburg) gelegenen Wohnung fliegen. Das ist auch mein Verdienst, weil meine zusammenfassenden Berichte wohl etliche weitere Betrügereien verhinderten oder erschwerten. Was nicht bedeutet, dass keine weiteren stattgefunden haben.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo, fastix®!
sag mal, beim nächsten selftreffen sehen wir uns doch, stimmts? ;-)
freundl. Grüsse aus Berlin, Raik
Gude,
[2] Für die, die es noch wissen: Es gab da so eine einstweilige Verfügung wegen meiner Berichte über die Rochells auf IT-Schule.de. Heute bekam ich das Urteil aus der Verhandlung über den Widerspruch: ich habe gewonnen. Die Artikel sind wieder online, Verfahrenskosten durch die Gegenseite zu tragen.
immer drauf und feier schön :)
Bert