Hello,
Jedenfalls ist die Verbreitung von Anleitungen nahe an einer Straftat.
Bitte nenne den entsprechenden Paragraphen aus dem StGB oder dem Nebenstrafrecht, der Deiner Ansicht nach in Frage käme.
Dass das Eindringen in fremde Rechnersysteme inzwischen eine Straftat ist, habe ich doch richtig in Erinnerung, oder?
Dass das Auffordern zu einer Straftat eine Straftat darstellt, ist schon lange Fakt des Deutschen Rechtes.
Das das Publizieren von Sachverhalten, die einer Aufforderung zu einer Straftat gleichkommen, ebenfalls als solche gewertet wird, ist inzwischen Rechtsbrauch. Vielleicht zwar nicht für "ich nenne die Spender nicht" aber für "normale" Menschen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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