Hello,
Und was ist damit?
7. Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes liegenden Betriebs, eines Unternehmens, das dort seinen Sitz hat, oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, das von einem Unternehmen mit Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig ist und mit diesem einen Konzern bildet;
Boah, du hast dich wieder selbst übertroffen. So schlecht und themenfremd hast selbst du bisher noch nicht fehlzitiert (nicht mal in dem 998-Zeichen-Thread). Für alle die sich wundern wo das herkam: StGB §5 "Geltungsbereich", der Paragraph beginnt mit den Worten: "Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:"
Nun wrd nicht ulkig!
Ich ahbe gefragt, was damit ist. Und viele der Angriffe auf deutsche DV-Anlagen kommen doch aus dem Ausland. Also wieso sollten die dann nicht strafbar sein, falls der Verletzer sich mal nach DE verirrt?
Darüberhinaus ist auch der 998-Zeichen-Fall noch nicht abgeschlossen, denn es gibt (leider) einige involvierte Systeme, die das für sich in Anspruch nehmen, auch wenn die RFC da theoretisch anderer Meinung ist. Meh dazu aber mal, wenn ich etwas gesammelt habe.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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