hi,
Dass das Auffordern zu einer Straftat eine Straftat darstellt, ist schon lange Fakt des Deutschen Rechtes.
habe ich das getan?
Das das Publizieren von Sachverhalten, die einer Aufforderung zu einer Straftat gleichkommen, ebenfalls als solche gewertet wird, ist inzwischen Rechtsbrauch.
aber ganz sicher nicht bei so einer lapalie. so oder ähnlich wirst du vermutlich dutzende beispiele finden, wenn du mal nach sql injection googlest.
außerdem habe ich in foren die erfahrung gemacht, dass anfänger sich unter dem stichwort einfach zu wenig vorstellen können, und es dann schnell als "unmöglich" abtun, weswegen sie darauf auch nicht acht zu geben bräuchten.
und mit einem leicht verständlichen beispiel sieht auch ein anfänger sehr schnell, wie "einfach" es sein kann, und ist damit für die thematik mehr sensibilisiert.
und wie man dem beim genannten beispiel abhelfen kann, habe ich ja auch noch gleich dazu geliefert.
gruß,
wahsaga
"Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."