MudGuard: Bestellt aber ich bekomme nichts...

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Hi,

[...] das gerichtliche Mahnverfahren. Wenn der Schuldner widerspricht, landet das Verfahren auf deinen oder seinen Wunsch erst dann echt vor Gericht - dabei geht also Zeit verloren, die man u.U. nicht verlieren möchte.

Wobei es auf Wunsch des Schuldners kaum bei Gericht landen wird - welches Interesse sollte der Schuldner haben?
Entweder erkennt er die Schuld an, dann zahlt er.
Oder er erkennt sie nicht an. Dann muß der Gläubiger ihn auf Zahlung verklagen.
Der Schuldner hat ja kein Interesse daran, daß er sich das Gerichtskostenrisiko auflädt.

Auch hier greift sozusagen wie bei Strafverfahren die Un-Schulden-Vermutung.
Man ist erst dann Schuldner, wenn es einem bewiesen wurde (oder natürlich, wenn man es selbst zugegeben hat).
Der Schuldner muß nicht beweisen, daß er nichts schuldet - der Gläubiger muß beweisen, daß der Schuldner etwas schuldet.

cu,
Andreas

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