Jörg Peschke: Problem bei Anzeige externer Seite im Hauptframe

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deswegen ja "eventuell". Die Webmaster einiger Sites haben das Zueigenmachen derer Inhalte zwar erschwert, aber dadurch eine entsprechende Einbindung keineswegs erlaubt.

Ich dachte, sowas ist erlaubt solange "eine deutliche Abgrenzung zum verlinkten Inhalt stattfindet"?
Gut die Frage ist, was heisst "deutlich" - ein fetter Frame-Border reciht da sicher nicht.
Aber nur mal angenommen, ich würde jede beliebige Seite in mein Frameset einbinden aber beim aufrufen einen alert schalten "Achtung! Sie verlassen mit diesem Klick meine Seite" (theoretisch gesprochen, praktisch würde ich das keinem Besucher zumuten wollen) - könnte man mich dann rechtlich noch belangen?