Moin!
Und die (E-)Steuernummer muss nicht genannt werden.
Zeigst du mir kurz die Stelle, an der der Gesetzgeber oder die Justiz dies so befunden haben?
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tdg_de.htm#a2p6
Da ist alles mögliche aufgeführt, was man so angeben muß. Das Wort "Steuernummer" taucht aber nicht auf. Ergo: Die Steuernummer muß nicht angegeben werden.
Außerdem ist das auch ganz gut so: Mit Kenntnis der Steuernummer könnten Unbefugte, unter Mitarbeit zu blöder Steuerbeamten, durchaus Auskunft über den allgemeinen Steuerstatus des Steuerpflichtigen erhalten.
- Sven Rautenberg