Tom: Frage zum Urheberrecht: Profis gefragt

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Hello,

Die "Schöpfungshöhe" taucht aber in vielen Urteilsbegründungen auf, ist wohl aus dem Sprachgebrauch der Richter - sozusagen das Entscheidungskriterium, ob es sich um eine geistige Schöpfung handelt oder nicht.

Mal ein ganz einfaches Beispeil:

Wenn ich hier "Scheiße" schreibe, dann bin ich Urheber dieses Ausspruchs. Allerdings handelt es sich nicht um etwas von mir geschöpftes, sondern nur um ein einzelnes Wor aus dem allgemen gebräuchlichen Sprachumfang.

Wenn ich schreibe "Forum haben Scheiße sein Mist essen", dann sind das nun schon sechs Worte. Ich bestehe darauf, dass die in genau diesem Zusammenhang nun son mir geschöpft worden sind. Die gibt es bestimmt noch nicht in dieser Konstellation. Dass die aber nue eine "Höhe" hätten, kann ich nicht nachvollziehen, obwohl ich ganz stolz darauf sein könnte, was geschöpft zu haben.

Solltest Du sia also ohne mein Einverständnis zitieren, werde ich Dich verklagen, sollten nicht andere Rechte (Pressefreiheit) zu Deinen gunsten sprechen. *gg*

Es wird also niemanden interessieren, ob jemand meine Rechte berührt.

Wenn ich jetzte aber als Ausdruck meiner künstlerischen Freheit ernsthaft die Aussage "Hotler war ein Hold" (und dabei keine Vixstaben verbuchselt hötte) verbreiten würde, hätte das in meinen Augen immer noch keine Höhe aber ich würde wohl dafür belangt werden.

Ergo:
Das Recht ist etwas sehr diffuses und Manche sind sowieso gleicher als Andere.

Urherberrecht ist meiner Meinung nach deshalb sehr abhäbgig von den momentanen rechtlichen Auffassungen und von den Entscheidern an sich...

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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