Tom: Frage zum Urheberrecht: Profis gefragt

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Hello,

Wenn ich jetzte aber als Ausdruck meiner künstlerischen Freheit ernsthaft die Aussage "Hotler war ein Hold" (und dabei keine Vixstaben verbuchselt hötte) verbreiten würde, hätte das in meinen Augen immer noch keine Höhe aber ich würde wohl dafür belangt werden.

In der Tat hat diese Aussage keine Höhe. § 130 StGB und Umgebung gelten allerdings auch für niveaulose Aussagen. Das eine hat also nichts mit dem anderen zu tun.

So würde ich das nicht sehen.
Man würde sich schon dafür interessieren, wer der Urheber dieser Aussage war.
Das betrifft dann aber eher die "Urheberpflicht" als das Urheberrecht.

Allerdings bin ich mir bei der momentanen politschen Entwicklung nicht ganz klar, ob solche Aussagen nicht bald wieder gesellschaftsfähig werden. :-((

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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