Johannes Zeller: Frage zum Urheberrecht: Profis gefragt

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Hallo Tom,

In der Tat hat diese Aussage keine Höhe. § 130 StGB und Umgebung gelten allerdings auch für niveaulose Aussagen. Das eine hat also nichts mit dem anderen zu tun.

So würde ich das nicht sehen.

Nein, Swen hat das schon ganz richtig rübergebracht. Die Aussage hat keine
Schöpfungshöhe, d.h. du kannst damit nicht gegen irgendein Urheberrecht
verstoßen.

Man würde sich schon dafür interessieren, wer der Urheber dieser Aussage war.
Das betrifft dann aber eher die "Urheberpflicht" als das Urheberrecht.

Das ist was ganz anderes. Du verstößt hier nicht gegen das Urheberrecht sondern
verübst eine Straftat nach § 130 StGB. Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Schöne Grüße,

Johannes

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