Christoph Zurnieden: Frage zum Urheberrecht

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Hi,

Unsinn.

Schwarzweißmalerei ist also nicht angebracht.

Ich betreibe keine Schwarzweißmalerei.

Und wo ist bei dem Wörtchen "Unsinn" der Deutungsspielraum?

Das könnte ich eher dir vorwerfen, denn deine Aussage klingt so als fielen HTML-Markup und CSS generell nie unter urheberrechtlichen Schutz.

Der Meinung bin ich durchaus. Nur: da das Produkt selber durchaus urheber- oder sonstwie rechtlich geschützt sein kann und das Markup, das zu diesem Ergebnis führt untrennbar mit dem Endprodukt verbunden ist (jedoch nicht umgekehrt: multa viae a Romam ducent.), ist eine Trennung nicht in jedem Fall zulässig.

Du weißt, was ich damit sagen wollte. ;-) Natürlich muss ein maschinell erzeugtes Produkt auch anders bewertet werden.

Kannst Du das denn? Kannst Du wirklich anhand von zwei gleichen Seiten entscheiden, welche von Hand und welche maschinell erstellt wurde? Das ist beweisbar nicht möglich (vid. Church-Turing. Ein Gericht mag aber anders urteilen) Wie kannst Du also maschinell erstellte Seiten anders bewerten wenn Du sie noch nicht einmal sicher erkennen kannst?
Nein, ich bin immer noch der Meinung, das Markup/CSS nicht schützenswert ist, nur das Produkt. Es sollte also verboten sein ein ausgefallenes Design zu kopieren, nicht jedoch 08/15-Seiten, mag das Markup auch noch so viel Aufwand gekostet haben.
Das ist auch der Gesellschaft viel nützlicher, da dann auch jeder, der seine Seite gesetzlich geschützt haben will, sich entweder etwas einfallen lassen muß oder eine Marke beantragen. Letzteres kostet direkt Geld und Aufwand, Ersteres könnte man auch selber machen. Der Rest kopiert sich dann 08/15 Seiten irgendwoher und ist dann doch tatsächlich gezwungen _Inhalt_ einzufügen, um einen gesetzlich schützbaren Wert zu erhalten.
Deshalb liegt die Meßlatte "Schöpfungshöhe" so hoch.

so short

Christoph Zurnieden

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