Hi,
[Steganos]
Diese Software entspricht nicht den wörtlichen Anforderungen des OP.
wieso nicht?
Weil es nicht sicher ist, das kein anderer die Daten wieder entschlüsseln kann, da die Quellen des Programmes nicht offenliegen. Das Vorhandensein einer Backdoor ist somit streng genommen als gegeben anzunehmen.
Da der anzunehmende Schaden des OP in dem Fall aber sehr niedrig sein dürfte, ist die Software für seine Zwecke ausreichend.
Das kann keine Software. Eine gute Software kann die Datenwiederherstellung nur teurer werden lassen. Ob das dann wirklich teurer ist, als der mögliche Gewinn ist nicht immer sicher.
Ich habe geschrieben daten vernichtung (restspuren auf der festplatte entfernen), nicht wiederherstellung.
Ja, das ist korrekt. Eben genau das funktioniert ja nicht. Ich habe gerade mal geschaut, die Formulierungen der PR-Abteilung der Steganos GmbH hangeln ganz hart am Rande der Zulässigkeit nach UWG.
so short
Christoph Zurnieden