Hallo,
Die Staatsanwaltschaft wird Dir die Hölle heißmachen, Dich evt sogar in U-Haft nehmen. Hoffentlich hast Du dann einen guten Anwalt.
U-Haft ist bei Computerdelikten eigentlich selten, bei Steuerdelikten meist nur wegen Fluchtgefahr. Da die Hardware beschlagnahmt wird, kann man da nichts an Beweisen mehr faelschen und wenn die Steuerfahndung erst mal klingelt, ist meistens auch alles zu spaet: die koennen Dir dann meistens schon Konto, Tag und Uhrzeit der Transaktionen nennen (wenn es in etwas groesserem Stil lief).
Gruss
Thomas