Hi,
aber die Kosten für Ermittlungen,... werden trotzdem nicht dem Angeklagten / Verurteilten auferlegt. Oder liege ich da falsch? Denke nicht.
Ich weiß nicht - aber es heißt doch immer:
Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte bzw. bei Freispruch meist die Staatskasse.
Betrifft das nur die Kosten des Gerichtsverfahrens oder auch die der Ermittlungen, die zum Verfahren geführt haben?
(Wie war das noch? IIRC wird in China den Angehörigen die Kugel in Rechnung gestellt, wenn jemand hingerichtet wird …)
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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