Achte schließlich darauf, einen zweiten Auftraggeber zu haben, denn sonst bist Du Scheinselbständig und RV-pflichtig.
Das leidige Thema. Für die "Scheinselbstständigkeit" ist die Anzahl der Auftraggeber ohne Belang. Man spricht als Selbstständiger hier eh besser von "Kunden" ;-).
Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen die Arbeit abläuft. Wenn ich selbst entscheide, wann, womit (Notebook, selbst gekauft z.B. ) und wie ich meine Aufträge bearbeite, bin ich selbstständig. Egal, ob ich einen Kunden habe oder 100. Wenn ich dagegen bei der Auftragsbearbeitung weisungsabängig bin, womöglich der Arbeitsort und die Werkzeuge vom Auftraggeber bereitgestellt werden, der vielleicht auch die Arbeitszeit bestimmt, dann liegt keine Selbstständigkeit vor. Ob ich in 1 oder 3 oder 5 Büros mit deren Rechnern zu deren Zeiten an verschiedenen Projekten arbeite, egal.
Zum Thema siehe auch http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdfalt/exist/freier%20beruf%20und%20freie%20mitarbeit.pdf