Gravenreuth : LG Hamburg: Verlag haftet für User-Beiträge in Foren

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Einem nicht ganz unbekannten Verlag aus Hannover wurde durch Urteil des LG Hamburg vom 18.02.05 gewisse Äußerungen eines Herrn W.D.R. (Journalist) untersagt. In den anschließenden Forenbeträgen von Usern wurden dann diese Beiträge nur geringfügig anonymisiert wiederholt. Nun verhängte das LG Hamburg mit Beschluss vom 21. Juli 2005 ein nicht unbeachtliches Ordnungsgeld gegen diesen Verlag (Az.: 324 O 805/04). Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Privilegierung nach §§ 9 MDStV; 11 TDG bei Unterlassungsansprüchen nicht gilt (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2004,860).

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. von Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)