Gernot Back: LG Hamburg: Verlag haftet für User-Beiträge in Foren

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Hallo Rossmann,

Der Mann ist IMHO psychisch nicht ganz sauber.

Ich gehe mal davon aus, du meinst "der Mann" im allgemeinen, denn wenn du es auf einen ganz bestimmten münzen würdest, dann könnte "der Mann" deine Aussage als Beleidigung auffassen.

Und immer wieder Quelle von Ärger.

... und der würde dann nicht nur dir, sondern auch den Forenbetreibern drohen, wenn sie keine technischen Vorkehrungen treffen, die derartige Postings nach einer erwirkten Unterlassungserklärung von vornherein unterbinden.

Ich zitiere das Zitat noch einmal:
"Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Privilegierung nach §§ 9 MDStV; 11 TDG bei Unterlassungsansprüchen nicht gilt (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2004,860)."

Heißt im Klartext für mich: Es gibt dann noch nicht einmal mehr eine angemessene Frist, in der Forenbetreiber auf so ein Posting durch Löschung reagieren können, sie müssen es von vornherein unterbinden, indem sie jeden einzelnen Beitrag auf seine Verträglichkeit mit bestehenden Unterlassungsansprüchen überprüfen. Das wäre der Tod von Foren wie diesem und würde das Ende der Meinungsfreiheit im Internet bedeuten.

Gruß Gernot