Ahoi Siechfred,
Bedenkt bitte, dass allzu zeitintensives Surfen zu außerbetrieblichen Zwecken (also u.U. auch hier im Forum) eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben kann, auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit nicht ausdrücklich verboten hat.
ist das was neues?
bei mir ist das surfen ausdrücklich erlaubt zur
informationsbeschaffung, allerdings muss zuvor eine kurze rücksprache
mit dem Vorgesetzten erfolgen, privates surfen hat während der Arbeit
nix verloren, schließlich wird man ja fürs arbeiten bezahlt. während
der Mittagspause allerdings darf zumindest hier bei uns auch zu
privatenzwecken gesurft werden, natürlich nur auf seiten die der
vorgesetzte als vertrauenswürdig einstuft.
MfG
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr
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