Hallo Thomas,
ich muss dir teilweise widersprechen, auch wenn ich nur einen relativ alten Grammatik-Duden in Printform als Beleg angeben kann:
- Der Schulleiter des Gymnasiums Nürberg
Richtig, wenn das Gymnasium nur den Namen "Nürnberg" trägt [bzw. steht der Titel bzw. die Bezeichnung ("Gymnasium") mit einem anderen Artikelwort (siehe nächste Antwort), so erhält nur dieser (gemeint ist damit der Titel oder die Bezeichnung) das Deklinationszeichen.
Die Einschränkung solltest du nicht machen.
- Der Schulleiter des Gymnasium Nürbergs
Richtig, wenn der Name des Gymnasiums "Gymnasium Nürnberg" lautet.
Das ist falsch:
"Die Beugung der Namen von Straßen, Gebäuden, Firmen, Regierungssitzen, Schiffen, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Theaterstücken, Opern, gedichten, Kunstwerken, u.a. ist auch dann notwendig, wenn sie in Anführungsstrichen stehen."
- Der Schulleiter des Gymnasium Nürberg
Falsch.
Das kann richtig sein, denn in derselben Quelle heißt es weiter:
"Einfache (eingliedrige) Namen, Titel usw. ohne nähere Bestimmungen stehen oft schon ohne Genitiv-s, besonders dann, wenn sie Eigennamen oder Fremdwörter sind."
(Der Duden in zehn Bänden, Bd.4 - Grammatik, Mannheim 1984, Regel 425)
Gruß Gernot