Der_Ich: Bannereinnahmen aus dem Ausland wie versteuern?

Hallo,

ich betreibe eine recht erfolgreiche Webseite und verdiene dort Geld mit Bannerwerbung.
Die Banner kommen ausschliesslich aus dem Ausland (USA), die Seite ist auch in Englisch
Die Einnahmen sind ordentlich (mit Sicherheit oberhalb jedweder Freibeträge die es eventuell geben könnte).
Einen Gewerbeschein habe ich nicht.
Mein Arbeitsaufwand für diese Seite ist nahezu Null. (Money for nothing)

Die Frage ist nun, wie versteuer ich das?
Welche Art der Steuern muss ich zahlen?

Danke für eure Antworten!
Der_Ich

  1. Hallo,

    du brauchst erstmal einen Gewerbeschein! Kostet ja nicht viel! Nicht das du Probleme mit dem Finanzamt bekommst!

    Außerdem mit was willst es denn versteuern? Redest du von der Umsatzsteuer? 16%????? Wenn du unter dem Freibetrag bist dann brauchst du keine 16% Mehrwertsteuer ausweisen!

    Dein Firmensitz ist ja Deutschland und darum mußt du auch alles mit 16% versteuern wenn du überhaupt Umsatzsteuerpflichtig bist!

    Liebe Grüße

    Flo

    1. Moin!

      du brauchst erstmal einen Gewerbeschein! Kostet ja nicht viel! Nicht das du Probleme mit dem Finanzamt bekommst!

      Gewerbeschein oder nicht hängt davon ab, wie die Tätigkeit zu beurteilen ist, die ausgeübt wird. Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Künstler,...) benötigen keinen Gewerbeschein. Und private Nebeneinkünfte auch nicht, insbesondere, wenn sie eher als "Zinsen" zu betrachten sind, und keinen Zeitaufwand und keine berufliche Tätigkeit erfordern.

      Außerdem mit was willst es denn versteuern? Redest du von der Umsatzsteuer? 16%????? Wenn du unter dem Freibetrag bist dann brauchst du keine 16% Mehrwertsteuer ausweisen!

      Das "Versteuern" überläßt man dem Finanzamt, indem man die Einnahmen in seiner Steuererklärung angibt und den Bescheid abwartet.

      Dein Firmensitz ist ja Deutschland und darum mußt du auch alles mit 16% versteuern wenn du überhaupt Umsatzsteuerpflichtig bist!

      Wenn es sich hier überhaupt um eine Firma handelt - das ist bei Einzelgewerbetreibenden ja sowieso nicht der Fall.

      Und darüber hinaus gibts außer der Umsatzsteuer, für die es keine Freibeträge gibt, die aber auch nur abgeführt wird, wenn sie tatsächlich anfällt (bei Geschäften mit dem Ausland ist das eigentlich der Ausnahmefall!), auch noch Gewerbesteuer, und auf seiten der privaten Steuern sind die Einnahmen dem Einkommen zuzurechnen und werden dort dem persönlichen Steuersatz unterworfen.

      Mit anderen Worten: Man muß jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt!

      Bist du Steuerberater? Deine Aussagen sehen nicht danach aus.

      - Sven Rautenberg

      --
      My sssignature, my preciousssss!
  2. Hallo Du,

    Die Frage ist nun, wie versteuer ich das?
    Welche Art der Steuern muss ich zahlen?

    Du solltest dich damit an den Steuerberater deines Vertrauens wenden!

    Auf Wiederlesen
    Detlef

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    - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!