Mathias Bigge: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

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Hi Cybaer,

Welche Bilder dürfen wir ins Netz setzen, für welche brauchen wir die Zustimmung der abgelichteten Personen?
Da ihr keine Zeitung seid, von allen.
Nein. Von Personen der Zeitgeschichte braucht man keine Genehmigung - egal ob Zeitung oder nicht.

Falsch.

Und ist es keine PdZ, dann braucht auch eine Zeitung die Genehmigung.

Tendenziell richtig. Zeitungen haben aber besondere Rechte. Ich kann das hier nicht detailliert ausführen.

Nur ein Beispiel: Eine Lokalzeitung kann über ein Musikereignis in der Stadt berichten und dabei auch ungefragt Bilder von auftretenden Künstlern bringen, wenn die Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfand. Wenn Du dort fotografierst, darfst Du die dort gemachten Bilder _nicht_ dauerhaft auf einer Website zeigen. Auch das Recht der Zeitung, die Bilder im Rahmen von Berichten abzudrucken, schließt nicht die Berechtigung ein, diese Bilder über den Bericht hinaus in anderen Kontexten dauerhaft zu präsentieren oder zu verwenden.

Wer an einer Demonstration teilnimmt, gibt euch damit doch nicht automatisch die Erlaubnis, dauerhaft auf den Seiten eurer Organisation abgebildet zu werden, oder?
Wenn die Demo als solche das Motiv ist, also der Mensch nur einer in der Masse ist, dann braucht man für die Veröffentlichung IMHO keine Erlaubnis. Anders sieht es aus, wenn man einzelne Personen(-gruppen) z.B. mit einem Teleobjektiv "herausholt".

Auf welche Urteile stützt sich diese eigenwillige Rechtsinterpretation?

Viele Grüße
Mathias Bigge