Mathias Bigge: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

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Hi Cyx23,

Auf welche Urteile stützt sich diese eigenwillige Rechtsinterpretation?
hier findet sich auch was dazu: http://www.rofrisch.de/diverses/faq.htm#frage5

Ja, es wirkt auf mich allerdings laienhaft und unausgegoren, am Ende der Site wird die Unklarheit des Verfassers ja auch deutlich. Die Frage ist, was aus den Bestimmungen des Presserechts für Betreiber von Internetseiten folgt.

Mal ganz unjuristisch gesprochen: Jemand fotografiert uns bierselig auf einer öffentlichen Veranstaltung und stellt diese Bilder mit einem Bericht ins Netz. Spätestens bei der nächsten Bewerbung möchte ich doch, dass diese Bilder verschwinden, oder?

Rechtsstreitigkeiten mit Prominenten dürften programmiert sein, wenn man diese in privaten Situationen fotografiert, etwa wenn man sie in einem Café mit der Kamera "erwischt" hat. Ich finde, dass sie auch als Personen der Zeitgeschichte zu Recht auf eine Privatsphäre bestehen.

Viele Grüße
Mathias Bigge