Chris: /Steuer Reseller

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Hallo,

Ohne diese Konstruktion hat sich zumindest die Idee des minderjährigen
Resellers erledigt. Oder sollen die Jungs ständig schwebend unwirksame
Verträge schließen und dann allabendlich bei beiden Elternpaaren
Genehmigungen für jedes einzelne Rechtsgeschäft einholen? ;-)

Nun wird das Ganze sicherlich größtenteils in den Bereich der "Taschengeldgeschäfte" fallen. Man wird in diesem Falle das geschriebene Recht und das gelebte durchaus getrennt betrachten müssen. Das geht auch an TomIRL, der mir mit seinem Absolutheitsanspruch ein wenig auf den Keks geht :-)

Soll er doch mal probehalber drei Finanazämter anschreiben, und die Sachlage erläutern. Ich wette darauf, dass keines von denen auf einer (steuerlichen) Gewerbegründung besteht.

LG
Chris