Hallo Martin,
Etwaige MPEG-2-Patente dürften doch in Europa (noch) nicht gültig sein.
Doch, sicher. Und zwar schon viele Jahre lang. Warum denn auch nicht?
Die Fraunhofer-Gesellschaft hat ja, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, ein Patent auf das Verfahren, nicht auf eine bestimmte Implementierung. Wir sprechen hier definitiv nicht von Software-Patenten.
Warum nicht? Das Verfahren selbst ist doch bloß Mathematik - wenn ich jetzt mal Hardware-Chips beiseite lasse fällt das für mich ziemlich eindeutig in die Kategorie Software-Patent - genauso wie der LZW-Algorithmus ("GIF-Patent"), der RSA-Algorithmus (asymmetrische Verschlüsselung) oder ähnliches. Ich will ja auch nicht behaupten, dass es diese Patente nicht gibt, sondern bloß, dass sie nicht anwendbar sind, wenn es um reine Software geht. Zumindest noch nicht.
Viele Grüße,
Christian