Hallo,
Wir sprechen hier definitiv nicht von Software-Patenten.
Warum nicht? Das Verfahren selbst ist doch bloß Mathematik
Eben. Und _darauf_ hat die FHG seit 1995 das Patent. Immerhin waren sie so entgegenkommend, nur für MPEG-Encoder Lizenzgebühren zu verlangen, und nicht für MPEG-Decoder, die die Multimedia-Industrie in Millionen- wenn nicht gar Milliardenstückzahlen verbreitet. Ach ja, und das auch erst für MPEG-2, während das MPEG-1 Verfahren lizenzfrei genutzt werden darf.
wenn ich jetzt mal Hardware-Chips beiseite lasse fällt das für mich ziemlich eindeutig in die Kategorie Software-Patent
Neenee. Dass man den Algorithmus in den allermeisten in Software realisiert (auch hochintegrierte Encoder-Chips arbeiten einen Microcode ab, den man wieder zur Software zählen kann), ist klar. Aber der FHG geht es in ihrem Patent eben nicht um eine konkrete Realisierung, sondern um das reine Verfahren, so wie auch in der Pharma- und Chemieindustrie viele Verfahren patentrechtlich geschützt sind, ohne darauf einzugehen, wie diese Verfahren konkret realisiert werden können.
[...] sondern bloß, dass sie nicht anwendbar sind, wenn es um reine Software geht. Zumindest noch nicht.
Noch nicht? Tja, das Fraunhofer-Patent auf MPEG-2 ist 10 Jahre alt...
Ciao,
Martin
Ist die Katze gesund,
freut sich der Hund.