Hallo,
Die Länge, insbesondere bei Schleifen, ist nicht ausschlaggebend für kommerzielle Verwertbarkeit. Ob diese Verwertung über eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA oder anderweitig vorgenommen wird, obliegt dem Urheber.
Jap, was ich meinte war das "Zitieren" von Kompositionselementen in eigenen Stücken, also Melodielinien o.ä.; dort meine ich hätte ich mal was von einer Längenangabe gehört.
Von der ist aber keine neutrale Beratung zu erwarten.
Neutrale Beratung nicht: Die GEMA sagt Dir, ob sie die Rechte des Künstlers vertritt oder nicht. Wenn nicht, weißt Du schon mal, dass er zumindest nicht bei der GEMA ist. Das ist ja schon ein Unterschied, ob die GEMA an Deiner Tür anklopft, weil sie meint, Du würdest Rechte verletzten oder eine Komponistin herself.
Schick doch den Loop einfach hin und frag, ob Sie daran Rechte geltend machen;
Der war gut, den muss ich mir merken.
Dank, find ich auch lustig die Idee, ernst gemeint ist sie trotzdem.
Gruß, Frankx