Hej Johannes,
Und wo steht da, dass ein Studium eine »allgemein zugängliche Quelle« sein muss?
wenn unser Grundgesetzt so konkret gefasst wäre, wie du mir dazu eine Antwort abringen möchtest, bräuchten wir kein Bundesverfassungsgericht mehr.
Fakt ist aber, dass genau unter Berufung auf diesen Artikel geklagt werden wird, sobald Studiengebühren eine unverhältnismäßigen Belastung für sozial Schwache darstellen.
Dann würden genau diese Fragen am BVG auf den Prüfstand kommen:
1) Ist das Studium eine allgemein zugängliche Quelle?
2) Wann ist eine Quelle zugänglich und wann nicht?
Und nun geb ich dir deine Frage schlicht zurück: Was glaubst du wohl was sich der Gesetzgeber bei dieser Formulierung gedacht hat? Die Universität als staatlich Institution innerhalb einer Gesellschaft, zählt selbstverständlich zu diesen Quellen.
Beste Grüße
Biesterfeld
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