Tachchen!
Hmmm...klingt gut. Das Projekt ist jetzt allerdings so ausgelegt, dass ich am Weiterverkauf der einzelnen Lizenzen partizipiere. Für jeden Lizenznehmer erhalte ich einmalig einen festen Betrag.
Dafür gehe ich bei der Erstellung in Vorleistung. Allerdings ist abzusehen, dass die Lizenzverkäufe diese Vorleistung mehr als aufwiegen werden.
Ändert das etwas?
Da wird wohl deutlich schwieriger.
Ich _vermute_, dass du in diesem Fall, das Überschreiten von Bagatellgrenzen
mal vorausgesetzt, diese Einkünfte in deiner normalen Steuererklärung wirst
angeben müssen (irgendwo in dem Bereich, wo du sonst auch Einkünfte aus
Kapital, Vermietung etc. angibst).
Sicher beantworten kann das aber im Zweifel dein Steuerberater. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste