Kermit: Hab ich das richtig verstanden?

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Hallo Piste

Da wird wohl deutlich schwieriger.

Sowas habe ich schon vermutet :)

Ich _vermute_, dass du in diesem Fall, das Überschreiten von Bagatellgrenzen
mal vorausgesetzt, diese Einkünfte in deiner normalen Steuererklärung wirst
angeben müssen (irgendwo in dem Bereich, wo du sonst auch Einkünfte aus
Kapital, Vermietung etc. angibst).

Das ich die Einkünfte in der Steuererklärung anführen muß ist klar. Was für eine Bagatellgrenze meinst du?

In Bezug auf Selbstständig vs. Freelancer gibt es da doch die sache mit der "Scheinselbstständigkeit", welche meines Wissens doch erfüllt wäre, wenn man nur für einen Auftraggeber arbeitet.
Mal sehen was mir das Finanzamt nachher dazu sagen kann :).

Sicher beantworten kann das aber im Zweifel dein Steuerberater. ;-)

Das ist klar, der verdient ja auch ne Menge Geld damit *seuftz*

Danke
Kermit