Tag Tom.
Man könnte auf die Seite auch dich und fett "Impressung mit [STRG]-[ALT]-[I]" schreiben. Auch dies würde dem Gesetz genüge tun (wenn es funktioniert). Dann sind wir weg von den "Klicks". Und wenn ich dort hinschreibe, dass das Impressum erreichbar ist, wenn ich "ich kann den Computer bedienen" eintippe, dann möchte ich es gerne mal drauf ankommen lassen.
Das kannst du tun, denn Otto weiß, wie er eine Tastatur bedienen kann und er ist in aller Regel des Lesens und Schreibens mächtig.
Man Gestattet in diesem "Rechtsbrauch", den Du schilderst, dass absolute Laien eine komplizierte und empfindliche Maschine bedienen und dann sollen sie das "Impressum" am besten immer gleich eingblendet bekommen, wenn Sie den Rechner einschalten...
Nein, da bist du auf dem Holzweg. Von einem Zeitungsleser wird auch nicht erwartet, dass er weiß, wie die Zeitung entsteht, die er morgens in seinem Briefkasten hat. Genau genommen muss er noch nicht mal wissen, wie sie dahin kommt, er muss lediglich wissen, wo sein Briefkasten ist, wie er ihn öffnen und die Zeitung entnehmen kann und wenn er seine Zeitung aufschlägt, muss er irgendwo eine Spalte "Imprssum" finden. Genauso ist es mit Otto: er muss wissen, wie sein Computer angeht, wie er ins Internet kommt, wie er seinen Browser aufruft und dass er mit Hilfe von Links durch die bunten Seiten blättern kann.
Mit Verlaub gesagt: das Gesetzt und seine Ausleguns sind Scheiße!
Nein, das Gesetz soll insbesondere diejenigen schützen, die einen Computer bedienen können, W3C jedoch für eine neuartige Toilettenspülung halten.
Siechfred
»Sie kochten heimlich mit Wasser und tranken öffentlich Wein.«