Gero Takke: Amtsgericht München opt-in-mail ist auch Spamming

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Hallo,

Was ist jetzt rechtlich gesehen genau der Vorteil der Übertragung der Email-Adresse per SMTP, gegenüber HTTP? Technisch gesehen ist es einfach nur sehr viel umständlicher und sehr viel unwahrscheinlicher dass es überhaupt möglich ist. Die Möglichkeit eine fremde Email-Adresse zu senden ist dieselbe.

Nein -- sie ist viel viel einfacher. Beim Opt-In hat man zumindest noch einen Hash-Wert, der eindeutig fuer eine E-Mail-Adresse generiert werden kann. Mit der Methode von Guenther hast du gar nichts in der Hand. Jeder koennte die "fragliche Datei" runterladen, von einer beliebigen E-Mail-Adresse antworten (Guenther: Die Absenderadresse ist ein optionaler Wert und kann in jedem Mail-Client frei konfiguriert werden) und schon wuerde das Opfer den Newsletter ungefragt bekommen.
Ein Abrufen der E-Mail, in der ein Hash-Wert steht, mit dem NUR die Adresse freigeschaltet werden kann, die auch die E-Mail EMPFANGEN hat (Guenther, Bedenke: empfangen, nicht verschickt), ist weit schwieriger hinzubekommen.

Gruesse,
Gero