Tachchen!
Welches Grundrecht wäre verletzt? Zur Berichterstattung (= Pressefreiheit) braucht man keine technische Downloadhilfe.
Dem könnte man sich ja mit etwas internetphober Sichtweise auf das Problem
sogar noch anschließen, aber die etwas kurzsichtige Begründung des Urteils
würde IMHO zu folgendem Ergebnis führen:
Ich schreibe morgen in meinem privaten Blog folgenden Artikel:
"Der unsägliche Heiseverlage berichtet in einem Beitrag über
verbotene Kopierschutzumgehungstools. Ich bin entrüstet!"
Und übermorgen bekomme ich Post von Ihnen, weil so das Auffinden der
inkriminierten Software "um ein Vielfaches vereinfacht" würde.
Das kann kaum der Sinn und Zweck der Übung sein!?
Gruß
Die schwarze Piste
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