Gernot Back: OLG München

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Hallo Gravenreuth,

Welches Grundrecht wäre verletzt? Zur Berichterstattung (= Pressefreiheit) braucht man keine technische Downloadhilfe.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit natürlich. Es ist international absolut üblich, Web-Adressen bei Nennung im Netz zu verlinken. Die aus dem regionalen Kontext heraus verständliche Provinzialität sollte sich nicht auf ganz Deutschland ausweiten. Das würde uns weltweit zum Gespött machen. Ich hoffe, dass spätestens ein Gericht auf Bundesebene dem Einhalt gebietet. Sonst muss es halt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte tun. Das wäre für uns Deutsche aber eine Blamage ersten Ranges.

Gruß Gernot