Hi,
statt. Sie wird rechtlich wohl interessant werden. Bereits 2001 hat das OLG München eine entsprechende Link-Haftung bejaht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/19855
wie stellt sich denn "Linkhaftung" juristisch dar?
Naja und von der von Herrn Müntz angestrebte Grundsatzentscheidung zur Linkaftung http://www.heise.de/newsticker/meldung/21156 bleiben nur die Spendengelder übrig ;-)
Ehrenamtliches Verhalten ist eben letztlich unwirtschaftlich und darum auch eher untauglich.
Aber, bitte mal etwas deutlicher werden i.p. Linkhaftung und so. Eventuell waeren auch die "sozialen" Folgen von Interesse.
Gruss,
Ludger