Och, der Arme! Das ist ja Majestätsbeleidigung!
nein, das hat seinen eigenen paragraphen: § 90 StGB - Verunglimpfung des Bundespräsidenten
das ist aber happig: bis zu fünf Jahre! So ein Souverän muß ja verdammt wichtig sein für so ein Volk - mein lieber Horst! Ich finde darauf kann der sich ruhig mal ganz souverän einen runterho***.
Zum Vergleich: heute kam in den Nachrichten, daß einer wg. fahrlässiger Tötung 9 Monate auf Bewährung gekriegt hat. Aber das Opfer war wohl einfach nicht souverän genug, damit einer der für Geld über Leichen geht, auch mal in den Bau muß.
Gruß, Andreas
--
SELFFORUM - hier werden Sie geholfen,
auch in Fragen zu richtiges Deutsch
SELFFORUM - hier werden Sie geholfen,
auch in Fragen zu richtiges Deutsch