Hello,
Also müsste ich den Lizenzvertrag des Softwareherstellers noch von dem Händler bestätigen lassen.
Wenn ein Recht zum Bestandteil der gemeinen Produktbeschreibung gehört, und der Händler dieses nicht wieder ausschließt, hast Du es doch mit dem Kauf des Produktes gutgläubig erworben. Wenn es denn nicht gegen deutsche Gesetze verstößt, kannst Du es auch nutzen.
Das Urheberrecht gestattet doch ausdrücklich die Einräumung oder Abtretung von Rechten...
Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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