Sven Rautenberg: Fahrzeug beschädigt -> Fahrerflucht o. Führerschein

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Moin!

Jetzt 11 Wochen später sagt mir die Polente folgendes:

  • der Fahrer wurde ausfindig gemacht
  • er hat keinen Führerschein
  • er hat keinen Job
  • er hat kein geld
  • und seine Freundin (der gehörte das Auto) mag ihn auch nicht mehr.

Die Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin wird dir deinen Schaden ersetzen. Dafür ist diese Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter abschließen muß, um das Betriebsrisiko seines Fahrzeugs abzusichern, schließlich da.

Dass die Versicherung sich dann intern das Geld bei der Fahrzeughalterin wiederholen wird, ist nicht dein Problem. Ebenso, wenn sich die Fahrzeughalterin das Geld beim Fahrer wiederholen will. Ist ihr Problem, warum läßt sie den Idioten überhaupt mit dem Auto los.

Siehe beispielsweise:
http://www.swr.de/kaffee-oder-tee/auto/2002/12/19/

So jetzt habe ich die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Nur bringt das wenig, wenn nichts zu holen ist. Die Türe hinten ist drin und ich schätze mal vorsichtig den Schaden auf 800 EUR.

Das ist zumindest ein erheblicher Schaden. Dieser (Ex-)Freund der Fahrzeughalterin wird also auch noch strafrechtliche Probleme bekommen, die Unfallflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. wird bei ihm vermutlich auch noch einen Batzen kosten - aber dich interessiert's nicht, du kriegst dein Geld von der Haftpflicht des gegnerischen Fahrzeugs.

Was denkt Ihr, lohnt es  sich einen Anwalt einzuschalten. muss ich die Kosten selbst bezahlen, obwohl der andere Schuld ist? Soll ich ihm vergeben für die Flucht und Ihm Blumen schenken, weil er mit seiner Art eh schon bestraft genug ist?

Erstmal direkt den Kontakt zur Haftpflichtversicherung herzustellen wäre natürlich eine Idee. Du kannst auch den Kontakt zu DEINER Haftfplichtversicherung herstellen und die befragen.

Die Kosten zur Eintreibung der Schadenssumme gehören vermutlich direkt mit zum Schaden.

  • Sven Rautenberg