Sven Rautenberg: Fahrzeug beschädigt -> Fahrerflucht o. Führerschein

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Moin!

Ihrerseits darf die Haftpflicht dann auf den Fahrer zurückgreifen und sich das Geld von diesem holen.

Dies aber auch nur, sofern dem Halter und/oder Fahrer ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, welches zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. "Normale" Unfälle führen lediglich zur Hochstufung im Schadenfreiheitsrabattsystem.

  • Sven Rautenberg