Utz: Fahrzeug beschädigt -> Fahrerflucht o. Führerschein

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Hallo,

ich bin auch kein Anwalt, aber ich vermute folgendes:

  • Jedes KFZ im Straßenverkehr muss versichert sein. Wird mit diesem KFZ ein Unfall verursacht, zahlt die Versicherung.

  • In diesem Fall wird die Versicherung das Geld natürlich wieder zurückhaben wollen. Ob sie sich am Unfallverursacher und/oder an der Fahrzeughalterin schadlos hält, ist deren Problem.

Ergo meine unmaßgebliche Meinung: Dir steht die Behebung Deines Schadens zu, wer den letztlich bezahlt (Versicherer, Unfallverursacher, Fahrzeughalterin), darüber sollen die sich die Köpfe einschlagen, das ist nicht Dein Problem.

Ich weiß auch gar nicht worum es Dir eigentlich geht? Du hast doch eh schon den Fall angezeigt, wie Du schreibst, das müsste doch alles von selber laufen...

Informiere Dich ggf. bei Deiner KFZ-Versicherung, die müssten sich da auch auskennen.

Grüße,
Utz

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Mitglied im Ring Deutscher Mäkler