Orlando: Fahrzeug beschädigt -> Fahrerflucht o. Führerschein

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Hallo wahsaga,

es ist bei auffahrunfällen nicht die ausnahme, sondern die regel, dass der auffahrende die hauptschuld (bzw. oftmals sogar die ganze) zugewiesen bekommt.

Korrekt.

schließlich ist er derjenige, der keinen ausreichenden sicherheitsabstand eingehalten hat.

Anders liegt der Fall, wenn der Lenker des vorausfahrenden Fahrzeugs selbst zu wenig Sicherheitsabstand einhält und durch den Aufprall den eigenen nötigen Bremsweg unzulässig verkürzt. Bei einem Auffahrunfall mit insgesamt fünf Fahrzeugen konnte ich dadurch 50 % der Schuld auf den Vordermann abwälzen. Rechtsschutz ist geil. ;-)

Grüße
Roland