Tom: (e-mail-)adressen veroeffentlichen

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Hello,

da hatten wir vor ca. 9 Wochen gerade erst einen Diskurs.
Ich hatte da verschiedene Fragen zum BDSG aufgeworfen und Sven Rautenberg dankenswerterweise noch den aktuellen Link dazu geliefert.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMJ_index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/

Wenn es sich um natürliche Personen handelt, dann darfst Du die meisten Dinge nocht nicht einmal _speichern_, ohne sie informiert zu haben und/oder ihre Einwilligung zu besitzen. Außerdem ist ein "berechtigtes Interesse" notwendig.

Bei Firmendaten sieht es schon anders aus. Die werden auch durch das BDSG nicht direkt geschützt.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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