Otto: (e-mail-)adressen veroeffentlichen

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Hi,

Telefonnummern z.B. werden häufig von mehr als einer Person benutzt...

denke das dieses richtig ist!
Aber geht es nicht darum das ein Datensatz einer Person eindeutig zu zuordnen ist? Eine Telefonnummer hat doch genau einen Eigentümer und ist somit genau einer Person zu zuordnen.

Wenn wir das Beispeil Geburtsdatum nehemen, welches Personen gebundene Daten sind und somit unter das BDSG fällt, wird doch auch von mehr als eine Person genutzt oder?

MfG
Otto