Auge: Neues IT-Erdbeben in Sicht?

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Hallo

Ein Arbeitnehmer zahlt 14% Krankenkasse. Der Unternehmer auch (Schwachsinn, es wäre besser, der Arbeitnehmer hätte die komplettsumme auf dem Lohnzettel).

Ähhm, Wenn du den Beitrag zur GKV mit 14% ansetzt, dann halte dich bitte an die Fakten: Der Arbeitnehmer bezahlt 7%, der Arbeitgeber auch 7%.

Das ist natürlich Unfug, denn den Arbeitgeberanteil gibt ja nur als Begriff. Oder bist du der Meinung, auch nur einen Cent mehr in der Tasche zu haben, wenn der vermeintliche Arbeitgeberanteil plötzlich 100 Prozent betragen würde?

Wenn du richtig gelesen hättest, würdest du wissen, dass es darum ging, krarzustellen, dass bei einem KV-Beitragssatz von 14% sieben% vom Arbeitnehmer und 7% vom Arbeitgeber bezahlt werden (zzgl. der Extrabeiträge für Krankengeld etc., die allein vom Arbeitnehmer bezahlt werden). Nach fastix' Rechnung käme nämlich ein KV-Beitrag von 28% raus, da der Arbeitgeberanteil keineswegs nur ein Begriff ist. Der wird unter dem Begriff der (nach vieler Leute Meinung viel zu hohen) Lohnnebenkosten geführt.

Es ging in _keinem_ Wort darum, dass ich, oder wer auch immer, aus welchen Gründen auch immer, einen Cent mehr in der Tasche hätte. Mir ist unklar, wo du das gelesen haben willst.

Der [Arbeitnehmer] müsste davon [...] auf die Mehrauszahlung Lohnsteuer entrichten. Bleibt ein Minus in der Lohntüte.

Das ist natürlich Unfug, denn die Lohnsteuer berechnet sich ja ebenso wie die Sozialabgaben nach dem Bruttolohn -- und der ändert sich ja trotz veränderter Auszahlungsmodalitäten nicht.

Wenn du lesen und nicht sinnentstellend zitieren würdest:
Eine vollständige Auszahlung [1] würde die Sache evtl. transparenter machen, aber weder würden die Lohnkosten sinken (der Arbeitgeberanteil würde von "Lohnnebenkosten" zu "Lohnkosten" verschoben) noch würde es dem Arbeitnehmer finanziell nutzen. Der müsste davon erstens sowieso seine KV bezahlen und andererseits auf die Mehrauszahlung Lohnsteuer entrichten. Bleibt ein Minus in der Lohntüte.

[1] des gesamten Geldes, welches zur Zahlung des KV-Beitrags notwendig ist (davon schrieb fastix)

Will sagen: Wenn der Arbetigeberanteil an den Arbeitnehmer als Bestandteil des Lohnes/Gehaltes ausbezahlt werden würde wäre somit erstens der Bruttolohn/gehalt sehr wohl höher, würde zweitens darauf auch Lohnsteuer anfallen. Diese wäre somit insgesamt höher und würde zu einem geringeren Nettoeinkommen führen, da der volle KV-Beitrag ja auch noch abgeführt werden müsste.

Tschö, Auge

--
Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
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Neues IT-Erdbeben in Sicht?

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